Interview in der Freitag "Es geht mir doch nicht um eine neue Partei"
Sarah Wagenknecht nimmt Stellung zu den Vorwürfen aus der Linkspartei.
Analyse der grünen Ergebnisse bei der Bundestagswahl 2017
Mit 8,9% (+0,5 gegenüber 2013) liegen die Grünen bundesweit am oberen Rand der Prognosen.
Relevante Zuwächse gibt es in vier Bundesländern:
BaWü 13,5 (+2,4)
Bayern 9,8 (+1,4)
SH 12,0 (+2,6)
HH 13,9 (+1,3)
In allen anderen Bundesländern verzeichnen die Grünen stagnierende Ergebnisse mit leichten Gewinnen oder Verlusten.
In Brandenburg konnten sich die Grünen von 4,7 auf 5% steigern.
Die beiden stärksten Wahlkreise:
Im Wahlkreis 61 Potsdam, PM II, TF II: 9,8% (+0,8).
Im Wahlkreis 58 OHV/HVL II: 6,4% (+0,7).
https://www.wahlergebnisse.brandenburg.de/wahlen/BU2017/ergebnis/ergeb61.asp?sel1=2156&sel2=0676
Der Berliner Flügel-Streit um Renate Künast und Canan Bayram ist friedlich ausgegangen, beide sind im Bundestag.
https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/abgeordnete-19-wahlperiode.html
Eine erste Analyse aus dem Havelland zeigt, dass die Grünen überall dort besonders zugelegt haben, wo sie vor Ort kommunalpolitisch aktiv sind, z. B.:
Falkensee 9,6% (+1)
Dallgow-Döberitz 8,5 (+1,6)
Schönwalde 7,4 (+0,9)
Wustermark 6 (+1,2)
Rathenow 3,1 (+0,5)
Wolfgang Seelbach, 25.9.2017
Fernseh-Duell Schulz versus Merkel
Realo Ratzmann gegen Fundi Bayram
mein facebook-Kommentar zum "Machtkampf innerhalb der grünen Partei"
siehe dazu Artikel in der Berliner Zeitung von 4.9.2017
"Mir geht es auch mehr um den Umgang miteinander.
Die Empörung der Kreuzberger Mieter kann ich im Übrigen gut nachvollziehen. Ich habe selber im Adenauer-Kiez erlebt, wie ein ganzes Mietshaus durch einen neuen dubiosen Eigentümer mit halbkriminellen
Methoden entmietet wurde:
Einschüchterung, Psychoterror, nicht endende lärmende Umbauten, Bespitzelung usw."
Landtagswahl NRW:
Mein Kommentar zu Silvia Löhrmann
Silvia Löhrmann kenne ich von der BAG Bildung und sie hat aus dieser Perspektive vieles richtig gemacht.
Sie ist den weichen Weg gegangen und hat die Förderschulen nicht generell geschlossen. Trotzdem haben mir Freunde und Betroffene vor Ort aus NRW erzählt, dass die Grünen Förderschulen schließen
(zu hohe Mindestzahl?), was zu Unmut geführt hat.
Sie wollte Inklusion nicht überstürzt einführen. Trotzdem kenne ich viele Klagen von Lehrkräften und Sozialarbeitern über mangelnde Ausstattung und Überforderung vor Ort.
Sie hat zunächst nachvollziehbar an G8 festgehalten und wurde offenbar von der Vehemenz der Gymnasialelternvertretung überrascht. Das System der schulformbezogenen Elternvertretung in NRW führt
möglicherweise zu ständischen Konkurrenzen. In Brandenburg haben wir EINE Elternvertretung für alle Schulen, da findet ein Ausgleich innerhalb der Gremien statt (G8 den Gymnasien, G9 den Gesamt- und
Berufsschulen).
Sie hat den Schulfrieden erreicht und wird trotzdem für die teilweise holprigen kommunalen Umstrukturierungen verantwortlich gemacht.
Vielleicht ist das Problem eher die Umsetzung der Politik und vielleicht auch das Auftreten einiger Repräsentanten, das als arrogant ankommt (Letzteres war ja ein Punkt der Selbstkritik der Grünen in
MV).
Debatte um 'Auszeiten' von Abgeordneten
Ausgelöst wurde die Diskussion durch einen Artikel in der pnn:
Hier der Link zu einem Artikel in der MAZ.
Ein Betroffener nimmt Stellung zu seiner geplanten Elternzeit.
Mein Leserbrief veröffentlicht in der pnn vom 3.3.2017
Zu „Grüne Volksvertreter nehmen voll bezahlte Auszeit fürs Kind“ vom 20. Februar
Landtagsabgeordnete haben circa zweieinhalb Monate sitzungsfreie Zeit pro Jahr. Jetzt ist bekannt geworden, dass eine Abgeordnete der Grünen sich darüber hinaus noch eine Auszeit von sechs Monaten genommen hat (zusätzlich zum Mutterschutz) und ein anderer eine zweimonatige Auszeit um Ostern plant – in beiden Fällen bei vollen Bezügen. Meines Erachtens ist das ein Verstoß gegen das Gesetz, denn nach §9 Abgeordnetengesetz sind die Sitzungen Pflichtveranstaltungen.
Als Sprecher von vielen ehrenamtlichen Eltern, die in der Mitwirkung große Entfernungen zurücklegen und umfangreiche Sitzungen auf sich nehmen, um Bildungspolitik und lebendige Demokratie (unentgeltlich) mitzugestalten, bin ich über dieses Verhalten von gewählten Politiker(inne)n entsetzt.
Wie soll ich eigentlich noch in Zukunft bei systemkritischen Eltern Werbung für Demokratie machen, wenn sich Politiker(innen) offenbar nicht an die einfachsten Regeln halten, die für das einfache Volk selbstverständlich sind.
Landtagsabgeordnete erhalten zu Recht viel Geld und können über einen Großteil ihrer Arbeitszeit flexibel verfügen. Wer meint, dass das nicht ausreicht, soll per Antrag eine Gesetzesänderung herbeiführen. Bis dahin muss er sich an geltendes Recht halten.
Schüler, die wochenlang schwänzen, werden letztlich per Polizei zur Schule gebracht. Arbeitnehmer werden in diesem Fall fristlos gekündigt. Jetzt, wo dieses Verhalten dank der PNN öffentlich geworden ist, hätte ich eigentlich von den Betroffenen und/oder den Grünen eine Distanzierung oder wenigstens ein Bedauern erwartet. Dies ist immer noch nicht geschehen. Schade.
Anmerkung des Autors:
"Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass rechtlich gesehen die Sitzungstermine nicht verbindlich sind.
Es bleibt aber die Erwartungshaltung der Bürger(innen) bzw. das Wahlversprechen des Parlamentariers, das zwar keine rechtliche aber eine moralische Verpflichtung darstellt."
Wolfgang Seelbach
Gibt es eine Teilnahmepflicht an Sitzungen?
Rechtsauskunft der Landtagsverwaltung Brandenburg zu einer Anfrage von mir:
Sehr geehrter Herr Seelbach,
auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Abgeordneten des
Landtages Brandenburg in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Präsidentin des Landtages stehen. Die Präsidentin des Landtages ist nicht
Arbeitgeberin der Abgeordneten. Aus diesem Grund müssen die Abgeordneten auch keinen Urlaubsantrag stellen. Die Abgeordneten üben ihr Landtagsmandat frei aus (vgl. Art. 56 Verfassung des
Landes Brandenburg vom 20. August
1992 (GVBl. I, S. 298), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 18. März 2015 (GVBl. I/ 2015/ Nr. 6)).
§ 9 des Abgeordnetengesetzes definiert, welche Sitzungen Pflichtsitzungen des
Landtages sind. Diese finden grundsätzlich am Sitz des Landtages statt, Ausnahmen zum Sitzungsort kann die Präsidentin zulassen. Eine Pflicht zur Teilnahme an der Sitzung besteht für den Abgeordneten
indes nicht. Es steht dem Abgeordneten im Rahmen der Ausübung seines freien Mandats frei, an der Sitzung teilzunehmen. Jeder Abgeordnete kann selbst entscheiden, wie und in welchem Umfang er sein
Mandat ausüben möchte. An eine Nichtteilnahme an einer Pflichtsitzungen sind aber bestimmte Rechtsfolgen gekoppelt: So entfallen z. B. bestimmte Erstattungsansprüche für Fahrt- und
Übernachtungskosten.
Wie ist das in anderen Bundesländern geregelt?
Baden-Württemberg
Aus der Geschäftsordnung Landtag Baden-Württemberg
§ 73 Teilnahme an den Arbeiten des Landtags
Die Abgeordneten sind verpflichtet, an den Arbeiten des Landtags teilzunehmen.
§ 75 Urlaub
(1) Urlaub bis zu vier Wochen erteilt der Präsident, für längere Zeit der Landtag. Urlaub auf unbestimmte Zeit wird nicht erteilt. (2) Beantragt eine Abgeordnete innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen Urlaub, ist dieser vom Präsidenten zu gewähren. (3) Zum Zwecke der Kinderbetreuung kann der Präsident Abgeordnete auf Antrag für längstens sechs Monate nach der Geburt des Kindes für die Plenar- und Ausschusssitzungen beurlauben.
Bayern
Aus der Geschäftsordnung Landtag Bayern
§ 4 Rechte und Pflichten
(1) 1 Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden. 2 Zu den Pflichten der Abgeordneten gehört es insbesondere, an den Sitzungen und Beratungen des Landtags teilzunehmen.
(2) ... 2 Kann ein Mitglied des Landtags wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen an Plenarsitzungen nicht teilnehmen, so soll es dies rechtzeitig dem Präsidenten mitteilen. 3 Kann es an Ausschusssitzungen nicht teilnehmen, so soll es dies dem Ausschussvorsitzenden rechtzeitig zur Kenntnis bringen. 4 Die Kürzung der Kostenpauschale richtet sich nach Art. 7 Bayerisches Abgeordnetengesetz.
[Hervorhebungen von mir]
Vorsicht Satire!
Parteiinterne Einigung wendet Krise ab; neues Mobilitätskonzept
Bundestagswahl: Grüne Flügel nähern sich an!
Von F. Soulcreek, 3.10.2016
Beim gestrigen Spitzentreffen einigten sich die beiden Flügel im Vorfeld des Parteitages auf Eckpunkte des Bundestagswahlkampfes. Die Grüne Linke (GL) unterstützt das Reala-Konzept „Elektroauto 2030“. Im Gegenzug unterstützt der Reala-Flügel die Sozialreformen der GL.
Im Einzelnen:
Das neue Mobilitätskonzept „Elektroauto 2030“ sieht insbesondere vor:
Die Grüne Linke konnte sich mit zwei Forderungen durchsetzen:
Dazu werden in Anlehnung an das finnische Modell in einer Pilotphase Sondereinkommenszonen eingerichtet. Im Gespräch sind Berlin-Kreuzberg, Hamburg-Billstedt, Bremerhaven und der Raum Duisburg-Oberhausen.
Näheres werden Arbeitsgruppen erarbeiten, die ihre Ergebnisse dann 5 Monate vor den Wahlen am 1. April 2017 veröffentlichen werden.
Mit dieser Einigung konnte eine Spaltung der Partei weitgehend verhindert werden. Lediglich der Landesverband BaWü will sich als Regionalpartei GSU (Grün Soziale Union) ausgründen, die dann mit den Grünen eine Fraktionsgemeinschaft eingehen soll. Die GSU strebt als BaWü-Partei die absolute Mehrheit in dem Bundesland an.
Falls der Einstieg in das BGE nicht gelingt, plant der KV Kreuzberg eine Ausgründung als ÖLPD (Ökolibertäre Partei Deutschlands), die aber eng mit den Grünen verbunden sein werde. Der KV rechnet fest mit einem Direktmandat.
Beobachter sehen in der Vereinbarung ein Bündnis auf Zeit. Das Projekt Veggie-Day mit dem Donnerstags-Verbot von Fleisch habe den Bekanntheitsgrad der Grünen im letzten Wahlkampf schlagartig erhöht und die Hoffnung sei berechtigt, mit diesen beiden Konzepten diesen Effekt noch toppen zu können.
Sollten die Grünen bei der Wahl unter 5% rutschen, wüssten beide Flügel ja jetzt schon, wer daran schuld ist – das Konzept des jeweils anderen Flügels. (pas-presseagentur soulcreek)